Durch die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist auch die Verordnung des Bundesinnenministeriums über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag in Kraft getreten. Dies wirkt sich insbesondere auf die Briefwahl aus.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wählerverzeichnisse werden sechs Wochen vor dem Wahltag, am 12. Januar 2025, erstellt. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen durch die Stadt Husum erfolgt in der Zeit vom 21. Januar bis spätestens 02. Februar 2025.
Briefwahl und „Briefwahl vor Ort“
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss diese beantragen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die persönliche Beantragung der Briefwahl ist ab dem 20. Januar 2025 im Rathaus möglich. Wer persönlich und sofort wählen möchte, kann die Briefwahl jedoch erst ab dem 07.02.2025 im Rathaus im Raum 025, Erdgeschoss durchführen.
- Antragstellung: Mit dem Formular der Wahlbenachrichtigung (per QR-Code, schriftlich oder formlos per E-Mail (mit vollständigen Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) an briefwahl@husum.de https://briefwahl.husum.org/IWS/start.do?mb=1054056
- Versand der Unterlagen: Aufgrund der verkürzten Fristen stehen die Stimmzettel erst Anfang Februar bereit. Briefwahlunterlagen können daher frühestens ab diesem Zeitpunkt verschickt oder persönlich abgeholt werden.
Das bedeutet natürlich auch, dass die Briefwahl an Ort und Stelle ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein wird, auch wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Januar zugestellt wurde.
Wichtige Hinweise
- Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, beantragt werden.
- Bei plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
- Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.
Briefwahl vor Ort: Wer die Unterlagen direkt im Wahlamt abholt, kann dort sofort wählen und den Wahlbrief direkt abgeben. So entfallen mögliche Zustellungsverzögerungen.
Keine Unterlagen erhalten?
Falls keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, können Wahlberechtigte dennoch wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind. Das Wählerverzeichnis kann vom 3. bis 7. Februar 2025 in der Gemeinde eingesehen werden.
Wer beantragte Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, kann nicht einfach im Wahllokal wählen, da das Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk („W“) versehen wird, um Mehrfachabstimmungen zu verhindern. In diesem Fall sollten Betroffene sich umgehend an die Stadt Husum (Tel.: 04841/666-1090) wenden, um neue Unterlagen zu erhalten und die Teilnahme sicherzustellen.
(NfI)